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Einstiegsgeld erfolgreich nutzen in Berlin
Unsere Berater sind Experten in den Bereichen Existenzgründung, Marketing, Buchhaltung und mehr. Wir sind hier, um Ihrem Unternehmen zum Erfolg zu verhelfen.
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zur Förderung der Existenzgründung das Einstiegsgeld nutzen in Berlin
Arbeitslosengeld II-Empfänger können unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld zum Zweck der Förderung nach der Existenzgründung oder zur Förderung der Teilnahme an Sozialversicherungsbeiträgen erhalten. Die Zulassung ist eine Ermessensleistung. Arbeitssuchende, die Arbeitslosengeld beziehen, können bei einer Existenzgründung bei einer Agentur für Arbeit kein Existenzgründungsstipendium (jedoch die Aufnahmegebühr für das Arbeitslosengeld II des Jobcenters) beantragen. Arbeitslosengeld II-Bezieher erhalten neben der Aufnahmegebühr zusätzliche Zuschüsse für die Selbständigkeit oder die Selbständigkeit zur Beschaffung von Betriebsmitteln. §16cSGB II gibt einen genaueren Überblick über die Leistungen der sozialen Eingliederung von Selbständigerwerbenden. Darin enthalten sind Zuschüsse von bis zu 5000 EUR. Mehr zum Thema Einstiegsgeld in Berlin